FAQ

Hinweisgeberplattform

Warum die interne Hinweisgeberplattform ein Vorteil für dein Unternehmen ist?

Hinweisgeber fürchten negative Repressalien! Nehmen Schäden für die Firma in Kauf und unethisches Verhalten hin.

Warum melden Mitarbeiter Veruntreuung, Diebstahl oder Straftaten nicht einfach? Bei einer persönlichen Meldung wird in den meisten Fällen auch der Hinweisgeber dazu bekannt. Dies bedeutet oft, dass Hinweisgeber negative Folgen fürchten müssen, die bis zur Entlassung reichen. Aus diesen Beweggründen wird Schaden an deinem Unternehmen hingenommen und nicht aktiv gemeldet. Schaden, der hohe finanzielle Auswirkungen haben kann oder Imageverlust zur Folge hat. Eine anonyme Meldung hätte dich befähigt diese Vorgänge in deinem Unternehmen zu unterbinden.  

Verhindere hohen finanziellen Schaden und den Reputationsverlust deines Unternehmens!

In vielen europäischen Ländern wird die EU Whistleblower-Richtlinie bereits umgesetzt. Mit einer anonymen Meldung deiner Mitarbeiter können Straftaten ggf. frühzeitig verhindert werden, Ethikverstößen nachgegangen werden, Complianceverstöße rechtzeitig geahndet werden, finanzieller Schaden verhindert oder auch die Reputation sowie das Ansehen deines Unternehmens geschützt werden. 

Wäre es für dich von Vorteil frühzeitig Hinweise zu bekommen, die Schaden für dein Unternehmen verhindern?

Für dein Unternehmen sollte es eine wichtige Aufgabe sein diese Hinweise rechtzeitig zu bekommen. So kannst du diese Fälle in deinem Unternehmen klären und vermeidest den Weg des Hinweisgebers zu externen Meldestellen. (z.B. Bundesministerium der Justiz und der Finanzen oder auch an die Presse). Solltest du die gesetzlichen Fristen nicht einhalten (innerhalb 7 Tagen Reaktion auf den Hinweis, innerhalb von 3 Monaten die ergriffenen Maßnahmen).

Stärkung des Unternehmensgeistes durch eigene Hinweisgeberplattform!

Unternehmen investieren höchste Anstrengungen um Mitarbeiterzufriedenheit, Nachhaltigkeit, Anforderungen durch Kunden und Anteilseigener umzusetzen. Vision und Mission sind ebenfalls mit klaren Verhaltensrichtlinien verknüpft, die nach innen und außen umgesetzt und gelebt werden sollen. Eine eigene Hinweisgeberplattform erstickt negative Aktivitäten bereits im Keim. Sie gibt dem Mitarbeiter die Sicherheit Verfehlungen jederzeit melden zu können und stärkt dein Unternehmen dauerhaft.  

Wer muss eine interne Hinweisgeberplattform einrichten? Was besagt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Unternehmen > 50 Mitarbeiter bis 17.12.2023 in der Pflicht

Im Allgemeinen fordert die Richtlinie alle privaten und öffentlichen juristischen Personen mit 50 oder mehr Mitarbeitern auf, geeignete Kanäle und Verfahren für die interne Berichterstattung und Nachverfolgung einzurichten. Ausgenommen sind lediglich Städte mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die Pflicht zur Einrichtung ist unabhängig von der jeweiligen Rechtsform des Rechtsträgers, d.h. es gilt für Firmen und Vereine. Darüber hinaus haben juristische Personen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, um eine interne Hinweisgeberstelle einzurichten.

Mit dem am 17.12.2022 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz wird die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 im nationalen Recht umgesetzt. Es soll einen umfassenden Hinweisgeberschutz gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz folgende Verfahren vor:

  • Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. 
  • Kleine Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern erhalten eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023. 
  • Whistleblower müssen die Möglichkeit haben, mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich Hinweise anonym abzugeben. 
  • Im Falle einer Meldung muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen. 
  • Innerhalb von drei Monaten muss das Unternehmen dem Hinweisgeber über die ergriffenen Maßnahmen informieren, wie z. B. die Einleitung einer internen Compliance-Untersuchung oder die Weiterleitung einer Meldung an die zuständige Behörde, z. B. eine Strafverfolgungsbehörde. 
  • Als gleichwertige zweite Stelle zur Informationsübermittlung wird im Bundesamt für Justiz eine externe Verbindungsstelle eingerichtet. Bundesländer werden zusätzlich auch eigene Meldestellen erstellen. 
  • Hinweisgeber können frei entscheiden, ob sie die unternehmensinterne Meldestelle aufsuchen oder eine externe Meldestelle nutzen möchten. 
  • Um einen Hinweisgeber vor „Vergeltungsmaßnahmen“ zu schützen, sieht das Gesetz eine grundsätzliche Beweislastumkehr vor: Wird der Hinweisgeber in seiner beruflichen Tätigkeit „benachteiligt“, handelt es sich um eine Vergeltungsmaßnahme. Auch Klagen auf Vergeltungsschaden können berücksichtigt werden.
Unsere Plattform bringt alles mit was du zur gesetzeskonformen Umsetzung und zum komfortablen Management benötigst!

In wenigen Minuten einsatzbereit, in deinem CI, mit deinem Logo

Innerhalb kürzester Zeit ist unsere Software as a Service Lösung einsatzbereit und für Ihren Einsatz weltweit jederzeit über deine individuelle Landingpage in deinem CI und mit deinem Logo erreichbar. Sofort einsetzbar und schnell implementiert. Du erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen der EU-Richtlinien und des nationalen Rechtes. 

Made in Germany, ISO 27001 zertifiziert und DSGVO konforme Löschung

Höchste Standards gewährleisten den Schutz und die anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber. So sind nicht nur deine Daten in ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren sicher abgelegt. Der Hersteller der Plattform selbst hat sich ebenso ISO 27001 zertifiziert und unterwirft sich höchsten internationalen Standards für noch mehr Anonymität und Vertrauen.

Zentrales Dashboard und Fristenmanagement für einfache und übersichtliche Bearbeitung

Über das zentrale Management Dashboard koordinierst du eingetroffene Hinweise schnell und einfach. Binde weitere Personen wie z.B. deinen Rechtsanwalt oder einen externen Ombudsmann mit ein. Vergebe weitere Zugänge je nach Bedarf und Wunsch. Behalte jederzeit den Überblick über anonyme Meldungen und fasse diese ggf. fallbezogen zusammen.

  • Zentrales Management und verschlüsselte anonyme Kommunikation
  • Flexibles Management Ihrer Meldestelle jederzeit möglich
  • 2FA Authentifizierung bei Anmeldung
  • Keine Speicherung von IP-Adressen und Meta Daten
  • KI basierte Löschung aller Meta-Daten für höchste Anonymität
  • Pushnachrichten informieren bei neuen Meldungen
  • Hinzunahme weiterer Fallbearbeiter intern oder extern möglich
  • Automatische Information bei Bearbeitung an den Hinweisgeber 
  • Hinzunahme von Fällen aus anderen Kanälen zur fristgerechten Bearbeitung
  • Live-Chat-Funktion für anonyme Kommunikation
  • Anpassung der Fragebögen auf der Landingpage
  • Erstellung von Kategorien
  • Datenübernahme aus bestehender Plattform möglich
  • Dateien hochladen und koordinieren
  • Uvm.

50+ Sprachen verfügbar, unbegrenzt viele Meldungen möglich

Die Anzahl an Meldungen ist unbegrenzt. Du kannst aus über 50 Sprachen auswählen. Für das einfache Management sorgt das zentrale Dashboard mit vielen komfortablen Funktionen und Ansichten.

Individuelles Customizing auf Konzernebene

Du hast deutlich höhere Ansprüche oder suchst eine Lösung, die sich deinem Bedarf individuell anpasst? Dann spreche uns jederzeit gerne für eine optionale Anpassung und Erweiterung an. Unser Kooperationspartner bespricht deinen Bedarf, Budget und Umsetzung individuell.

Ein Preis, alles drin

In unseren Produkten erhältst du alles was du benötigst, um deine Meldestelle schnell, gesetzeskonform und unternehmensweit zu implementieren. Die Einrichtung ist nach dem Versand deiner individuellen URL zur Plattform in wenigen Minuten erledigt. 

Was muß ich bei der Einrichtung der eigenen Meldestelle beachten?

Interne Meldestelle einrichten

Verfügen betroffene Organisationen über interne Hinweisgeberstellen, müssen diese Mindeststandards erfüllen. Beispielsweise sollten besonders ermächtigte Mitarbeiter ernannt werden und die Identität von Hinweisgebern speziell schützen. 

Welche Dokumentationspflichten und Fristen sind einzuhalten?

Darüber hinaus muss der Inhalt des Berichts vollständig und genau dokumentiert werden. Wendet sich der Hinweisgeber an die interne Hinweisgeberstelle, so besagt die Richtline, dass diese dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Hinweise zu bestätigen hat. Innerhalb von 3 Monaten sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und der Hinweisgeber zu informieren. All dies erfordert einen ständigen Kontakt mit dem Hinweisgeber.

An wen kann sich ein Hinweisgeber noch melden, falls sein Arbeitgeber keine Möglichkeit der Meldung eingerichtet hat?

Der Hinweisgeber hat das Recht, sich an die „Interne Meldestelle“ des Unternehmens oder die „Externe Meldestelle“ der zuständigen Behörden zu wenden. Auf diese Weise können Hinweisgeber den für Ihre Situation am besten geeigneten Meldekanal auswählen. Der Gesetzgeber forderte die Arbeitgeber auf, die Arbeitnehmer zu motivieren, zunächst interne Meldeverfahren zu nutzen. Doch an wen wendet sich der Arbeitnehmer, wenn keine passende Möglichkeit geschaffen wurde? Dem Hinweisgeber bleiben dann nur die externen Meldewege in Form von spezialisierten Meldestellen der Behörden übrig. 

Offenlegung des Verstoßes an die Medien bzw. für die Öffentlichkeit lässt die Richtlinie nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, nämlich:


  • Versäumnis des internen oder externen Empfängers, dem Beschwerdeführer innerhalb von drei Monaten nach Einleitung des entsprechenden Folgeverfahrens zu antworten;
  • der Verstoß eine direkte oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellt, beispielsweise in einem Notfall oder wenn die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht;
  • Andernfalls können Beweismittel unterdrückt oder vernichtet werden;
Wie klappt die Umsetzung in meinem eigenen Unternehmen schnell und reibungslos?

Welcher Meldekanal passt am besten?

Einer Meldeplattform, die 24/7 online erreichbar ist und dazu noch die höchste Anonymität bietet, vertrauen Hinweisgeber in höchstem Maße. Kanäle wie eine interne Hotline oder die offene Türe des Chefs werden